Justiz am Abgrund: Wieder türmt ein Kinderschänder aus deutschem Gericht Sexueller Missbrauch in mehr als 100 Fällen - Flucht nach 25 Stunden beendet

Von Kai Rebmann

„Beim ersten Mal spricht man von Zufall, beim zweiten von Statistik, beim dritten Mal von Tradition.“ Dieses Zitat wird Kurt Hans Biedenkopf (CDU) zugeschrieben. In welchem konkreten Zusammenhang der langjährige Ministerpräsident von Sachsen diesen Satz gesagt haben soll, ist dem Autor dieser Zeilen nicht bekannt. Er dient aber in jedem Fall als perfekte Zustandsbeschreibung der deutschen Justiz im Jahr 2023. Die Meldungen über freigelassene, flüchtige oder untergetauchte Kinderschänder und Sexualstraftäter häufen sich in den letzten Wochen und Monaten in erschreckender Weise.

Nur Stunden nachdem ich einen Artikel über die Flucht des 64-jährigen Hans-Joachim F. in Berlin geschrieben hatte, berichteten die ersten Medien am Montagmittag über Ghaith Abdulrahman Mahmoo Al Badri (47), der während einer Verhandlungspause aus dem Landgericht Coburg (Bayern) getürmt ist. Wie der „Sadist von Nauen“ ist auch der Iraker offenbar während eines Toilettengangs entwischt. Zwar handelt es sich in beiden Fällen um Sexualstraftäter, dennoch gibt es aber auch einige bemerkenswerte Unterschiede.

Flucht durch notdürftig gesichertes Fenster

Al Badri galt zum Zeitpunkt seiner Flucht noch als Angeklagter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Iraker sexuellen Missbrauch von Kindern in mehr als 100 Fällen vor, der siebenfache Familienvater soll sich an zwei seiner minderjährigen Töchter vergangen haben. Bemerkenswert: In U-Haft kam der Beschuldigte erst im Laufe der Verhandlung, nachdem diese vom Gericht wegen Fluchtgefahr angeordnet worden war. Weshalb dieser oder ein anderer Haftgrund angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe vorher nicht erkannt worden ist, bleibt unklar.

Wie unter anderem „RTL“ berichtet, soll der Angeklagte um eine Verhandlungspause gebeten haben, um sich mit seinem Anwalt besprechen zu können. Nachdem Al Badri den Gerichtssaal verlassen hatte, fiel diesem plötzlich ein, dass er nun auch auf die Toilette müsse, wozu ihm ein Polizist die Fußfesseln abgenommen hat. Schon an dieser Stelle ergibt sich die erste Frage, ob das aus „technischen Gründen“ zur Verrichtung eines wie auch immer gearteten Geschäfts zwingend notwendig ist.

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Jedenfalls nutzte der Angeklagte die Gelegenheit und rannte durch ein im Erdgeschoss gelegenes Zeugenzimmer. Den weiteren Ablauf schildert das Landgericht Coburg gegenüber dem Sender so: „Hier riss er mit Gewalt ein mit einem Sicherheitsschloss gesichertes Klofenster auf (und) sprang heraus. Der Polizeibeamte, der dem weglaufenden Angeklagten sofort hinterher gerannt war, konnte dessen Flucht nicht mehr verhindern.“

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mich erinnern diese Schilderungen an die legendäre „Police Academy“. Wenn die Fenster in einem deutschen Gerichtssaal nur mit einem Fünf-Euro-Schloss aus dem Baumarkt „gesichert“ zu sein scheinen und ein Polizist, der „sofort hinterher gerannt“ ist, nicht in der Lage ist, einen unbewaffneten 47-jährigen Flüchtigen zu stellen, dann wirft das die nächsten drängenden Fragen auf.

Urteil: 5 Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe

Und die Merkwürdigkeiten in diesem Fall reißen nicht ab. Wie der „Focus“ berichtet, musste sich Al Badri vor der Jugendkammer des Landgerichts Coburg verantworten. Zur Erinnerung: Der Angeklagte ist 47 Jahre alt und ihm wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern in mehr als 100 Fällen vorgeworfen. Der „BR“ konkretisiert: 61-facher Missbrauch von Kindern und 43-facher Missbrauch von Schutzbefohlenen, darunter zwei minderjährige Töchter des Angeklagten.

Eine nähere Begründung, weshalb die Verhandlung vor der Jugendkammer stattgefunden hat, gab es in den darüber berichtenden Medien nicht. Dies ist bei Erwachsenen in der Regel aber nur möglich, wenn die Taten im Jugendalter begangenen worden sind und/oder das Gericht dem Angeklagten wie auch immer geartete Entwicklungsverzögerungen bescheinigt, die diesen einem Jugendlichen gleichstellen. Die nächste offene Frage in diesem Fall.

Dem Fortgang des Verfahrens tat die Flucht des Irakers jedoch keinen Abbruch. Die Verhandlung ging weiter, so als sei nichts geschehen. Die Richterin versuchte diesen handfesten Skandal sogar noch mit Galgenhumor zu überspielen. Dem Vernehmen nach soll sie sich dahingehend geäußert haben, dass der Angeklagte es offensichtlich vorgezogen habe, von seinem Recht Gebrauch zu machen und der Verhandlung fernzubleiben. Am Ende wurde Al Badri in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Schnappatmung in der Staatskanzlei

Angespannte Stimmung herrscht dagegen in München. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte zu dem Vorfall in Coburg: „Das ist völlig indiskutabel, wenn einem Häftling die Flucht gelingt. Ich erwarte vom Polizeipräsidium Oberfranken eine umfassende Aufklärung zu den Hintergründen der Flucht.“ Fast wortgleich äußerte sich Justizminister Georg Eisenreich (CSU): „Es ist nicht hinnehmbar, wenn Gefangenen die Flucht aus bayerischen Gerichten gelingt. Sicherheitslücken sind nicht akzeptabel.“

Und tatsächlich ist Bayern ein gebranntes Kind. Erst vor wenigen Wochen war einem Mörder die Flucht durch ein Fenster des Gerichtsgebäudes in Regensburg gelungen. Rachid C. hatte sich daraufhin nach Frankreich abgesetzt, wo er von der dortigen Polizei wenige Tage später dingfest gemacht werden konnte. Als erste Sofortmaßnahme hat Eisenreich jedes Gericht in Bayern dazu verpflichtet, ihm bis Ende dieser Woche mitzuteilen, wie es jeweils um die „örtlichen Sicherheitskonzepte“ bestellt ist.

Illerkirchberg, Regensburg, Berlin, Brandenburg und jetzt Coburg. Diese Liste ist eine ausdrücklich nicht vollständige Aufzählung der Fälle, bei denen innerhalb der letzten Wochen und Monate mehrere Mörder, Kinderschänder und/oder Sexualstraftäter auf freien Fuß gesetzt wurden. Sei es, weil Gefängnisse überfüllt sind, nicht ausreichend Therapieplätze zur Verfügung stehen oder diesen schlicht und ergreifend die Flucht gelungen ist.

Da tut es wahrlich gut zu wissen, dass die deutsche Justiz wenigstens gegen gemeingefährliche Gebührenverweigerer und unliebsame Regierungskritiker mit der ganzen Härte des Rechtsstaats vorzugehen weiß. Wir werden auch weiterhin nicht müde werden, über diesen in Deutschland mittlerweile alltäglich gewordenen Justiz-Irrsinn zu berichten.

Immerhin: Im Gegensatz zu dem (zur Stunde) weiterhin flüchtigen „Sadist von Nauen“ konnte der Iraker inzwischen gefasst werden. Nachdem die Suche nach dem Kinderschänder mit einem Großaufgebot der Polizei noch erfolglos geblieben war, klickten gestern die Handschellen. Der Gesuchte hatte sich zwar die Haare und den Bart abrasiert, verhielt sich nach Ansicht eines 31-jährigen Autofahrers jedoch verdächtig. Al Badri hatte an einer Bushaltestelle in Grub am Forst stehend immer wieder sein Gesicht vor Passanten verborgen. Den Angaben der Polizei zufolge ließ sich der Verurteilte nach einer kurzen Flucht über ein Feld widerstandslos festnehmen und wurde durch einen Fingerabdruck zweifelsfrei identifiziert.

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Polizeipräsident a.D. analysiert die Übersterblichkeit – und klagt an: schockierender Klartext.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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